61-jähriger Verdächtiger in U-Haft
10. Mai 2020
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Nach einer tödlichen Messerattacke auf einen 33-Jährigen hat die Polizei in Münster einen 61 Jahre alten Tatverdächtigen festgenommen und ermittelt gegen ihn wegen Totschlags. In einer ersten Vernehmung habe der Beschuldigte eine Auseinandersetzung mit dem Opfer eingeräumt und ausgesagt, dass er sich gegen den Mann nur zur Wehr setzen wollte, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Sonntag in Münster mit.
Münster (dpa/lnw) - Nach einer tödlichen Messerattacke auf einen 33-Jährigen hat die Polizei in Münster einen 61 Jahre alten Tatverdächtigen festgenommen und ermittelt gegen ihn wegen Totschlags. In einer ersten Vernehmung habe der Beschuldigte eine Auseinandersetzung mit dem Opfer eingeräumt und ausgesagt, dass er sich gegen den Mann nur zur Wehr setzen wollte, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Sonntag in Münster mit. Der Tatverdächtige sitzt in Untersuchungshaft.
Gegen 22.45 Uhr am Samstagabend hatten Zeugen eine schwer verletzte Person in einem Vorgarten im Münster-Roxel gefunden und Polizei und Feuerwehr informiert. Einsatzkräfte fanden den 33-Jährigen mit schweren Stichverletzungen am Oberkörper. Trotz sofortiger Versorgung durch die Rettungskräfte erlag dieser wenige Stunden später im Krankenhaus seinen Verletzungen.
Zeugen berichteten von einem Streit zwischen dem Opfer und einer anderen Person. Möglicherweise sei «ruhestörender Lärm eines Telefonates des 33-Jährigen vor der Haustür eines Anwohners Grund für diese Auseinandersetzung» gewesen, erklärte der Leiter der Mordkommission, Andreas Osterhage, in einer Mitteilung. Kurz darauf hätten die Beamten den 61-jährigen Münsteraner in seiner Wohnung festgenommen.
Der Leichnam wurde bereits am Sonntagmorgen obduziert. «Ursächlich für den Tod des jungen Mannes waren drei Messerstiche in den Oberkörper. Nach den derzeitigen Ermittlungen soll der 61-Jährige das Messer aus seiner eigenen Wohnung mitgebracht haben. Zurzeit liegen uns keine Hinweise darüber vor, dass sich der Beschuldigte und der Verstorbene kannten», betonte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH