Mitangeklagter im Abu-Walaa-Prozess
28. April 2020
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Das Oberlandesgericht Celle spricht heute das Urteil gegen einen Mitangeklagten im Prozess gegen den mutmaßlichen Deutschlandchef der Terrormiliz Islamischer Staat, Abu Walaa. Der 30-jährige Mitangeklagte hatte eine Unterstützung der Miliz gestanden, zugleich aber erklärt, sich während der Untersuchungshaft vom militanten Islamismus abgewendet zu haben.
Celle (dpa/lni) - Das Oberlandesgericht Celle spricht heute das Urteil gegen einen Mitangeklagten im Prozess gegen den mutmaßlichen Deutschlandchef der Terrormiliz Islamischer Staat, Abu Walaa. Der 30-jährige Mitangeklagte hatte eine Unterstützung der Miliz gestanden, zugleich aber erklärt, sich während der Untersuchungshaft vom militanten Islamismus abgewendet zu haben. (Az.: 4 StE 2/20)
Die Bundesanwaltschaft hatte auf drei Jahre und neun Monate Haft plädiert. Die beiden Verteidiger des Mannes forderten angesichts des Geständnisses eine Bewährungsstrafe beziehungsweise eine Einstellung des Verfahrens, da der Angeklagte bereits mehr als drei Jahre in Untersuchungshaft gesessen hatte. Der aus dem Kamerun stammende Familienvater hatte zuletzt in Hildesheim gelebt.
Der Iraker Abu Walaa und vier Mitangeklagte müssen sich seit September 2017 wegen Unterstützung und Mitgliedschaft in der Terrormiliz IS verantworten. Sie sollen junge Menschen insbesondere im Ruhrgebiet und im Raum Hildesheim radikalisiert und in die IS-Kampfgebiete geschickt haben. Der Mitangeklagte hatte in einem überraschenden Geständnis Abu Walaa im Februar schwer belastet.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH