Gericht verweigert Ausnahme-Nutzung von Ferienhaus in MV
9. April 2020
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Auch für auswärtige Ferienhausbesitzer mit überstandener Covid-19-Erkrankung bleiben bis nach Ostern Reisen zu ihrem Zweitwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern tabu. Das Verwaltungsgericht in Schwerin lehnte am Donnerstag im Eilverfahren den Antrag von in Hamburg lebenden Hausbesitzern auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ab.
Schwerin/Hamburg (dpa) - Auch für auswärtige Ferienhausbesitzer mit überstandener Covid-19-Erkrankung bleiben bis nach Ostern Reisen zu ihrem Zweitwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern tabu. Das Verwaltungsgericht in Schwerin lehnte am Donnerstag im Eilverfahren den Antrag von in Hamburg lebenden Hausbesitzern auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ab. Laut Gericht hatten die Antragsteller angegeben, sich an ihrem abseits gelegenen und geräumigen Zweitwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern unter Vermeidung jeglicher Außenkontakte von der Erkrankung erholen zu wollen. Damit bestätigte das Gericht nach eigenen Angaben in diesem Einzelfall das in der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes verankerte Verbot aller touristischen Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern einlegen, das sich am Donnerstag in anderen Sache ebenfalls mit Klagen gegen die von der Landesregierung erlassenen Reise- und Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Epidemie befasste.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH