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Bodenrichtwerte per 1. Januar 2024 für den Landkreis Mittelsachsen beschlossen
Der Gutachterausschuss hat Ende März die neuen Bodenrichtwerte beschlossen. Ermittelt wurden diese Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2024 und stellen eine Auswertung der Kauffälle der Jahre 2022/2023 dar – basieren also auf tatsächlich gezahlte Kaufpreise innerhalb dieses Zeitraums. Sie sind für zwei Jahre gültig.\n\nBodenrichtwerte werden für mehr ... 8. April 2024