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Kostenpauschale / Neben den Vorerben können sie auch Nacherben beanspruchen
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS): Berlin (ots) - Sowohl Vor- als auch Nacherben können in getrennten Erbfällen die Erbfallkostenpauschale geltend machen. Das hat nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die höchste zuständige Gerichtsinstanz entschieden. ... mehr ... 29. April 2024