(na), Betreiben eines Ingenieurbüros sowie Ausführung von Bauberatungen jeder Art insbesondere die Vornahme von Bauleitungen und wirtschaftlichen Baubetreuungen, Architekturleistungen, Projektsteuerung und Objektüberwachung; eine nach § 34 GewO erlaubnispflichtige Tätigkeit wird nicht ausgeübt.
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zuletzt aktualisiert am 06. Mai 2022
Herstellung, Vertrieb, Handel und Service von kundenspezifischen Sondermaschinen und -Geräten sowie Vornahme sämtlicher damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernen Maßnahmen. Inbesondere Herstellung von Verpackungsmaschinen und Anlagen für die Lebensmittelindustrie.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
geschäftsmässige Hilfeleistung in Steuersachen, die betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit, die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gemäss § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022