die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 des Steuerberatungsgesetzes. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist im Rahmen des berufsrechtlich Zulässigen berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art, die Beratungsleistungen erbringen, zu beteiligen oder solche Unternehmen zu erwerben sowie Zweigniederlassungen zu errichten. Die Beteiligung an Steuerberatungsgesellschaften ist ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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zuletzt aktualisiert am 20. April 2022
Verwertung von Autos und Kraftwagen aller Art sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte, der Transport der zu verwertenden Fahrzeuge und Ersatzteilhandel.
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zuletzt aktualisiert am 21. April 2022
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zuletzt aktualisiert am 21. April 2022
Bauüberwachung, Bauoberleitung, Baukoordinierung, Bau- und Verkehrslogistik, Projektsteuerung jeweils mit allen damit im Zusammenhang stehenden Beratungen und Planungen.
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zuletzt aktualisiert am 21. April 2022
Vertrieb, Projektierung, Montage und Wartung von elektrischen Alarmsystem- und insbesondere Gebäudesicherungsanlagen sowie Zeiterfassungs- und Zugangskontrollsystemen; Bereitstellung von EDV-Dienstleistungen sowie Projektierung, Errichtung und Wartung von elektrotechnischen Anlagen (Elektroinstallation bis 1000 V).
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
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zuletzt aktualisiert am 20. April 2022
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zuletzt aktualisiert am 20. April 2022
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022