Hessischer Landtag führt 3G-Regel im Plenarsaal ein
1. Dezember 2021
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1. Dezember 2021
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Wiesbaden (dpa/lhe) - Der hessische Landtag führt im Plenarsaal die 3G-Regel ein.
Außerdem gilt ab der Sitzung am 7. Dezember auch wieder eine Maskenpflicht am Platz, wie Landtagspräsident Boris Rhein (CDU) am Mittwoch in Wiesbaden mitteilte. «Als gewählte Volksvertreter können wir an unser eigenes Verhalten keine niedrigeren Maßstäbe anlegen als an das Verhalten der Bürgerinnen und Bürger, für die am Arbeitsplatz ebenfalls die 3G-Regel gilt.»
Den Plenarsaal in Wiesbaden darf nach der neuen Regelung nur noch betreten, wer geimpft, genesen oder getestet ist. Dazu werden die 137 Abgeordneten des Landtages gebeten, ihren Impf- oder Genesenstatus freiwillig nachzuweisen, erklärte Rhein. Wer diesen Nachweis erbringt, bekomme ein Armbändchen für die drei Plenartage in der nächsten Woche und dürfe den Plenarsaal betreten.
Abgeordnete, die einen solchen Nachweis nicht erbringen können oder wollen, können nach Angaben des Präsidenten auch einen negativen Test vorzeigen, um in den Plenarsaal zu gelangen. Das könne entweder ein Antigen-Schnelltest sein, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Die Tests könnten außer Haus gemacht werden, Schnelltests seien auch vor einer Plenarsitzung im Landtag möglich.
Ist das Ergebnis negativ, bekommen auch diese Abgeordneten ein Armbändchen, erklärte Rhein. Das erfolge allerdings immer nur für den jeweiligen Testtag und deshalb in einer anderen Farbe. Kontrolliert werden sollen die Armbändchen der Abgeordneten jeweils an den Eingängen zum Plenarsaal. «Wer kein Armband vorweisen kann, bekommt keinen Zugang.» Um diese Abgeordneten nicht an der Ausübung ihres freien Mandats zu hindern, werde ihnen ein abgetrennter Teil auf der Besuchergalerie mit eigenem Eingang und Ausgang zur Verfügung gestellt.
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH