40 Gefangene vorfristig frei in Sachsen
Bis dahin können sich, bei entsprechender Voraussetzung, die Tore noch für weitere Inhaftierte früher als gedacht öffnen, wenn ihre Haft im Zeitraum bis zum 5. Januar 2022 regulär enden würde. Der erlassene Strafrahmen beträgt nach Ministeriumsangaben maximal 50 Tage oder, bei den Fällen einer Ersatzfreiheitsstrafe - wenn zu Geldstrafen Verurteilte nicht zahlen können - 50 Tagessätze.
Die Voraussetzungen für ein früheres Haftende sind streng, wegen besonders schwerer Straftaten sowie zu über zwei Jahren Haft Verurteilte sind generell davon ausgenommen, ebenso wie im Vollzug auffällige Gefangene. Medizinische Versorgung und Lebensunterhalt müssen sicher sein. Gefangene in Ersatzhaft müssen mindestens die Hälfte der Strafe verbüßt haben.
Das Ministerium begründete die vorzeitigen Entlassungen auch mit Fürsorge und der Wiedereingliederung. Eine Entlassung vor den Feiertagen ermögliche die Erledigung nötiger Behördengänge und anderer Termine wie Therapie- oder Vorstellungsgespräche «und verhindert somit potenziell negative Folgen eines Aufschubs». Zudem sei die Corona-Pandemie ein Aspekt, der Besuche hinter Gittern und damit den vor allem zum Fest gewünschten Kontakt zu Familie und Freunden zusätzlich erschwert.
Bis 2019 konnten nur Gefangene anlässlich des Weihnachtsfestes vorfristig nach Hause, deren Haft offiziell zwischen dem 22. Dezember und dem 2. Januar endete. 2020 hatte sich Sachsen mit dem seitdem von den Grünen geführten Justizministerium dem Prinzip der anderen Bundesländer mit Ausnahme von Bayern angepasst - zur Premiere waren rund 60 Menschen Weihnachten schon in Freiheit.
© dpa-infocom, dpa:211201-99-209352/4
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