Urteil in Kriegsverbrecherprozess um Tod kleiner Jesidin
30. November 2021
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30. November 2021
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Frankfurt/Main (dpa) - Im Prozess um den Tod eines versklavten jesidischen Mädchens wird heute (11.00 Uhr) im Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) das Urteil verkündet.
Der Iraker Taha Al-J. muss sich seit April vergangenen Jahres vor dem Staatsschutzsenat verantworten. Die Anklage lautet auf Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Menschenhandel und Mord. In ihrem Plädoyer Anfang November hatte die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe und die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld gefordert. Die Verteidiger wiesen die Vorwürfe zurück und stellten in ihrem Plädoyer keinen konkreten Antrag.
Als mutmaßliches Mitglied der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) soll Al-J. unter anderem zwischen Juli und September 2015 eine Jesidin und ihre Tochter als Sklavinnen gehalten und misshandelt haben. Um die Fünfjährige zu bestrafen, soll er sie bei glühender Hitze an ein Fenstergitter im Hof des Anwesens im irakischen Falludscha gefesselt haben, wo das Kind laut Anklage qualvoll verdurstete. Der IS verfolgte die Religionsgemeinschaft der Jesiden systematisch.
Jennifer W., die ehemalige Frau von Al-J., mit der er nach islamischem Ritus verheiratet war, war im Oktober vom OLG München zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Als Zeugin im Prozess gegen Al-J. hatte sie ihren früheren Mann als gewalttätig beschrieben.
Al-J. selbst hat sich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen nicht geäußert. Mehrfach demonstrierten jesidische Organisationen vor dem Gericht, um auf das Schicksal ihrer Volksgruppe aufmerksam zu machen. Auch die Menschenrechtsorganisation Amnesty International beobachtete das Verfahren.
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH