Oberste Verwaltungsrichter stützen Corona-Verordnungen

29. November 2021 ©
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Lüneburg (dpa) - Die Corona-Verordnungen in Niedersachsen beruhten nach Auffassung der obersten Verwaltungsrichter bislang immer auf einer tauglichen Rechtsgrundlage und waren formell rechtens.
Es habe nur einzelne unverhältnismäßige Maßnahmen gegeben, teilte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht am Montag in Lüneburg mit.
Nach mehreren Eilverfahren wegen der Corona-Verordnungen habe sich das Gericht vergangene Woche im Hauptverfahren mit drei solcher Klagen befasst und mündlich verhandelt. Dabei hätten sich «keine durchgreifenden Bedenken» gegen das staatliche Vorgehen ergeben. Der 13. Senat sei dabei jeweils vom Kenntnisstand über das Coronavirus und seine Verbreitung zur Geltungszeit der Verordnung ausgegangen.
So bestätigte das Gericht im Nachhinein die allgemeine Maskenpflicht in der Verordnung vom April 2020. Das Bedecken von Mund und Nase mit Schals, Tüchern oder anderen Textilien habe dazu beitragen können, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen. Ebenso bestätigt wurde die im Oktober 2020 festgeschriebene Maskenpflicht im Fitnessstudio in der Zeit, in der nicht trainiert werde. Das Tragen einer Maske sei im Vergleich zum Nutzen eine «geringe Belastung» gewesen.
Als unverhältnismäßig wertete der Senat dagegen die Schließung von Autowaschanlagen vom April 2020. Deren Betrieb hätte mit einem Abstandsgebot weiterlaufen können. Eine Revision gegen diese Urteile ließ das Oberverwaltungsgericht nicht zu. Gegen die Nichtzulassung könne aber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.
© dpa-infocom, dpa:211129-99-191044/3
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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