Justiz lässt Staatskasse von Geldauflagen profitieren
28. November 2021
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28. November 2021
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Magdeburg (dpa/sa) - In Sachsen-Anhalt verhängen Gerichte und Staatsanwaltschaften Jahr für Jahr Geldauflagen in Millionenhöhe.
Zunehmend fließen die Zahlungen in die Landeskasse, der Anteil für gemeinnützige Einrichtungen sinkt hingegen, wie Zahlen aus dem Justizministerium in Magdeburg zeigen. Im vergangenen Jahr summierten sich die Geldauflagen auf knapp sieben Millionen Euro. Davon kamen fast 5,8 Millionen Euro der Staatskasse zugute und rund 1,2 Millionen Euro gemeinnützigen Einrichtungen.
Vor zehn Jahren waren von insgesamt gut 3,3 Millionen Euro Geldauflagen 2,3 Millionen an den Staat gegangen und etwa eine Million an Vereine und Institutionen. Der Blick noch weiter zurück zeigt, dass im Jahr 2000 sogar mehr Geld an gemeinnützige Einrichtungen ging als an die Landeskasse. Von damals zusammen 2,7 Millionen Euro gingen knapp 1,1 Millionen an den Staat. Die Höhe des Betrages und den Empfänger legen Staatsanwaltschaften oder zuständige Richter fest. Oft steht der Zweck im Zusammenhang mit dem Delikt.
Als gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen profitierten im vergangenen Jahr laut Ministerium etwa Ärzte ohne Grenzen, die Pfeifferschen Stiftungen in Magdeburg, der ambulante Kinder- und Jugendhospiz Halle, die Deutsche Stammzellenspenderdatei, die Straffälligenbetreuung und Bewährungshilfe sowie der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr.
Ein Vergleich zwischen Staatsanwaltschaften und Gerichten zeigt deutliche Unterschiede: Die Staatsanwaltschaften haben in den vergangenen Jahren jeweils etwa mehr Geld der Staatskasse zukommen lassen - 2020 etwa 660.000 Euro, an gemeinnützige Einrichtungen gingen gut 476.000 Euro. Ein ähnliches Verhältnis gab es in den Jahren zuvor. Die Gerichte hingegen lassen dem Land stetig mehr Geld zukommen von rund zwei Millionen Euro im Jahr 2013 über drei Millionen 2018 und im vergangenen Jahr 5,2 Millionen Euro. Die Summe für gemeinnützige Zwecke blieb jeweils auf einem Niveau von etwa 600.000 bis 700.000 Euro, im vergangenen Jahr knapp 738.000 Euro.
Geldauflagen werden beispielsweise verhängt, wenn Ermittlungsverfahren eingestellt werden. Auch in Strafverfahren kann jemandem eine Zahlung auferlegt werden.
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH