Einzelhandel rechnet mit Einbußen infolge von 2G-Regel
Mit Einführung der 2G-Regel haben zu den meisten Geschäften nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt. Ein negatives Testergebnis reicht nicht mehr. Ausgenommen sind unter anderem Supermärkte, Drogerien und Apotheken. Angesichts der angespannten Corona-Situation sei die Einhaltung von Regeln wichtig, so Busch-Petersen. Er appellierte jedoch erneut an den Berliner Senat, sich mit Stichprobenkontrollen zufrieden geben, wie das etwa in Baden-Württemberg oder im Öffentlichen Nahverkehr möglich sei.
«Derzeit werden die Beschäftigten in eine Situation hineingedrückt, vor der sie Angst haben», sagte der Hauptgeschäftsführer und verwies darauf, dass Zweidrittel der Beschäftigten im Einzelhandel weiblich seien. Es gebe erste Hinweise darauf, dass sich Mitarbeitende krank meldeten. Die Kontrollen am Eingang Sicherheitskräften zu übertragen, sei keine Lösung: Dafür gebe es nicht genug Personal, zudem entstünden hohe Zusatzkosten.
Der bundesweite Handelsverband HDE sprach sich unterdessen für eine Impfpflicht aus. Geboten sei eine «zeitnahe Einführung einer verfassungskonform ausgestalteten allgemeinen Impfpflicht mit klar definierten Ausnahmen», heißt es in einem Brief an die geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
© dpa-infocom, dpa:211127-99-164789/2
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