83-Jähriger wegen Mordes verurteilt

26. November 2021 ©
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Leipzig (dpa) - Ein 83-Jähriger ist am Freitag wegen Mordes an seiner Ehefrau verurteilt worden.
Das Landgericht Leipzig verhängte gegen den Mann aus Oschatz eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren. «Sie haben ihre Ehefrau heimtückisch getötet, aber sie sind nur eingeschränkt für die Tat verantwortlich», sagte der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer Hans Weiß. Die Schwurgerichtskammer schloss sich bei dem Strafmaß dem psychiatrischen Gutachter an, der dem Angeklagten eine verminderte Schuldfähigkeit attestiert hatte.
Nach Überzeugung des Gerichts hat der 83-Jährige am Morgen des 4. Juni seiner schlafenden Ehefrau ein Kissen auf das Gesicht gedrückt und die 82-Jährige erstickt. Das Opfer vermochte diesem Angriff nichts entgegenzusetzen, betonte der Vorsitzende Richter. Seit Jahren hatte es zwischen den Eheleuten, die 63 Jahre verheiratet waren, Streitigkeiten über eine angebliche Untreue der Frau gegeben.
Für eine vom Angeklagten vermutete Affäre mit dem fast 30 Jahre jüngeren Nachbar habe es aber keinerlei Anhaltspunkte gegeben, hieß es in der Urteilsbegründung. Laut Gericht führte eine Gemengelage zu der Tat. Der Angeklagte hegte den Angaben zufolge einen generellen Groll und fühlte sich nach einer Prostataoperation als Mann minderwertig. Ein konkreter Anlass für die Tat ließ sich in der Verhandlung aber nicht herausarbeiten.
Die Schwurgerichtskammer folgte bei dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert, weil der Prozess keine konkreten Tatnachweise gegen seinen Mandanten erbracht hatte. Der Rechtsanwalt kündigte an, eine Revision prüfen zu wollen. Dadurch ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
© dpa-infocom, dpa:211126-99-156803/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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