Landkreis Harz setzt 2G-Plus-Regelung in Kraft
26. November 2021
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26. November 2021
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Halberstadt (dpa/sa) - Nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen im Landkreis Harz am Freitag einen Wert von 1077,4 erreicht hat, gelten dort von Samstag an verschärfte Corona-Regeln.
Wie das Landratsamt in Halberstadt mitteilte ist dann der Zugang zu Bereichen, wo viele Menschen zusammentreffen, nur noch nach dem 2G-Plus-Modell gestattet. Neben einem Impf- oder Genesenennachweis in schriftlicher oder digitaler Form muss zusätzlich einen negativer Testnachweis vorlegt werden.
Betroffen sind von dieser Regelung nahezu alle Bereiche des öffentlichen Lebens. Dazu gehören unter anderem Veranstaltungen, bei denen die Zahl der Teilnehmer 50 Menschen überschreitet. Auch Theater, Kinos, Konzerte, Planetarien und Sternwarten dürfen nur noch Geimpfte und Genesene mit einem PCR- oder PoC-Antigen-Test (Schnelltest) einlassen. Die Test dürfen nicht älter als 48 Stunden sein. Ausgenommen sind Archive, Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäuser, Autokinos und Bibliotheken.
Die 2G-Plus-Regelung betrifft auch Freizeiteinrichtungen wie zum Beispiel Spielhallen, Tierhäuser in zoologischen Gärten und botanischen Gärten sowie Indoor-Spielplätze und Freizeitparks. Ebenso muss in Discos und Clubs kontrolliert werden. In Hotels und Gaststätten müssen die Gäste entsprechende Nachweise vorlegen. In allen genannten Fällen reichen auch Antigen-Selbsttests aus, die vor Ort und in Anwesenheit des Verantwortlichen oder einer von ihm beauftragten Person zu machen sind.
Ausnahmen von der 2G-Plus-Regelung gibt es für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie für Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht gemäß der Eindämmungsverordnung des Landes unterliegen und für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres oder solche, die noch nicht eingeschult sind. Für sie entfällt die Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Testergebnisses.
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH