Destille droht Niederlage
Das Wort «Glen» in der Produktbezeichnung für einen Whisky dürfte nach Ansicht des Gerichts eine unzulässige Anspielung auf die geografische Angabe «Scotch Whisky» sein, die nach der EU-Spirituosen-Verordnung besonders geschützt sei. Der Senat des Oberlandesgerichts will seine Entscheidung am 20. Januar 2022 verkünden.
Das Landgericht Hamburg hatte bereits am 7. Februar 2019 nach einer Klage des schottischen Verbandes geurteilt, dass der Namensbestandteil «Glen» (Gälisch für Schlucht, kleines Tal) so stark an Schottland und schottischen Whisky erinnere, dass der Verbraucher in die Irre geführt und schützenswerte Interessen der schottischen Erzeuger verletzt würden (Az. C-44/17). Der schwäbische Familienbetrieb erklärte, er überlege nun das weitere Vorgehen. Eine Möglichkeit sei, die Berufung zurückzuziehen, um sich mit der SWA außergerichtlich zu einigen.
© dpa-infocom, dpa:211124-99-130213/2
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