Jugendstrafe für Angeklagten

24. November 2021 ©
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Flensburg (dpa/lno) - Ein heute 20 Jahre alter Mann ist wegen eines tödlichen Messerstichs auf einen 16-Jährigen am Mittwoch vom Landgericht Flensburg zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren wegen Totschlags verurteilt worden.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der zur Tatzeit 19-jährige Deutsche den ebenfalls deutschen Jugendlichen am Karfreitag in Flensburg auf einer Aussichtsplattform mit einem Küchenmesser ins Gesicht stach.
Zuvor hatte der 16-Jährige den Angeklagten gepackt und mit einem Faustschlag ins Gesicht attackiert. Der Jugendliche erlag wenig später im Krankenhaus seinen Verletzungen. Der Angeklagte hatte den Messerstich zum Prozessauftakt eingeräumt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von acht Jahren wegen Totschlags gefordert. Auch die Nebenklage und Verteidigung forderten eine Jugendstrafe wegen Totschlags. Weite Teile der Hauptverhandlung fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Die beiden jungen Männer kannten sich oberflächlich. Der von Zeugen als konfliktscheu und als «Opfertyp» beschriebene Angeklagte war von dem 16-Jährigen in den der Tat vorangegangenen Monaten öfters beleidigt worden. Bereits als Kind sei der Angeklagte zudem von anderen Kindern drangsaliert worden, die schnell gemerkt hätten, dass dieser sich nicht wehrte, sagte die Vorsitzende Richterin. Kurz vor der Tat habe der Angeklagte beschlossen, nicht mehr das Opfer sein zu wollen.
Den Konflikt mit dem Jüngeren habe er durch Wort klären wollen, um sich mutiger zu fühlen, aber er habe das Messer mitgenommen. Der Faustschlag des 16-Jährigen habe dannn die Wut des Angeklagten «getriggert», erklärte die Richterin. Dabei sei er aber nicht nur auf den Jugendlichen wütend gewesen, sondern auch die Vorfälle aus der Vergangenheit seien in der Situation hochgekommen.
© dpa-infocom, dpa:211124-99-123256/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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