Corona-Bekämpfungsverordnung Nummer 28 in Kraft
Vor allem ungeimpfte Menschen haben von diesem Mittwoch an zu vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens keinen Zutritt mehr. «In Innenräumen gilt für Erwachsene grundsätzlich die 2G-Regel», sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD). Das bedeutet, der Zutritt ist nur noch für Genesene und Geimpfte möglich.
Ausgenommen davon ist aber der Handel. Am Arbeitsplatz und in Bussen und Bahnen gilt nach den bundesweiten Beschlüssen 3G (geimpft, genesen oder getestet).
© dpa-infocom, dpa:211123-99-114738/2
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