Für persönliche Gespräche in Arbeitsagenturen gilt 2G-Regel
23. November 2021
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23. November 2021
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Halle (dpa/sa) - In den Arbeitsagenturen gilt für persönliche Gespräche künftig die 2G-Regel.
Ab Donnerstag sei dann der Nachweis nötig, geimpft oder genesen zu sein, teilte die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen am Dienstag in Halle mit. «Kundinnen und Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, werden online oder telefonisch beraten oder können eine Kurzberatung an einem Notfallschalter wahrnehmen.» Die persönliche Arbeitslosmeldung sei weiterhin für alle Kunden am Notfallschalter möglich.
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH