Wöller sieht nach illegalen Demos keinen Kontrollverlust

23. November 2021 ©
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Dresden (dpa/sn) - Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU) sieht trotz illegaler Corona-Demonstrationen in mehreren Städten des Freistaates keinen Kontrollverlust.
Genau das war ihn am Dienstag von den Linken im Sächsischen Landtag vorgeworfen worden. Wöller räumte nach der Kabinettssitzung am Dienstag aber ein, dass man die Einhaltung von Corona-Regeln nicht flächendeckend kontrollieren könne. Es komme auch auf die Vernunft an. Die Menschen müssten sich im eigenen Interesse an die Regeln halten.
Zugleich stellte Wöller klar, dass die Polizei nicht gewaltsam gegen Demonstrationsteilnehmer vorgehen werde. «Was wäre denn die Alternative? Mit Waffengewalt oder mit Gewalt (...) die Menschen auseinandertreiben - das kann keine Alternative sein. Gewalt ist nicht das Mittel der Wahl.» Die Polizei werde «lageangepasst, angemessen und verhältnismäßig» reagieren. Zunächst gehe es um das Ziel, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu schützen, und erst in zweiter Linie um die Umsetzung der Corona-Schutzverordnung. Sicherheit, Leben und Gesundheit der Teilnehmer stünden über allem.
Nach Angaben von Wöller hatten sich am Montagabend in mehreren Städten insgesamt 3300 Menschen an Protesten gegen Corona-Maßnahmen beteiligt. In Freiberg waren es beispielsweise gut 600. Nach der seit Montag geltenden Corona-Notverordnung dürfen sich wegen der pandemischen Lage im Freistaat derzeit aber nur zehn Menschen versammeln und auch nicht durch die Straßen ziehen. Ausnahmen mit mehr Teilnehmern sind möglich, sie müssen aber von den örtlichen Gesundheitsämtern gestattet werden.
Im Fall einer Demonstration in Bautzen lag eine solche Genehmigung vor. Wöller äußerte sein Unverständnis, dass eine Behörde in diesen Zeiten eine Demonstration mit 300 Teilnehmern gestattete. Im Landkreis Bautzen lag die Wocheninzidenz am Dienstag bei 1419,1 - der zweithöchste Wert in Deutschland.
Wöller widersprach der Auffassung, die Polizei lasse Versammlungen einfach laufen. Ihre Aufgabe sei es aber, das Versammlungsrecht zu gewährleisten. Eine Demo könne nur dann unterbunden werden, wenn die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet sei. Erst dann darum, die Auflagen der Corona-Schutzverordnung umzusetzen. Allerdings werde die Polizei Verstöße ahnden und nehme dazu auch Personalien auf.
© dpa-infocom, dpa:211123-99-112506/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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