Beratung über Verfassungsänderung
22. November 2021
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22. November 2021
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Dresden (dpa/sn) - Die CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag will sich am Mittwoch und Donnerstag auf einer Klausur mit Eckwerten des neuen Doppelhaushaltes 2023/2024 befassen und über eine Verfassungsänderung beraten.
Diese ist erforderlich, wenn Sachsen die Frist zur Tilgung der Corona-Kredite verlängert. Wie Fraktionschef Christian Hartmann am Montag in Dresden sagte, sind die Abwägungen dazu noch im Fluss. Es gehe um die Frage, um man die Tilgung im bisher vorgesehenen Rahmen schaffen könne oder um eine maßvolle Verlängerung der Frist. Auf Nachfrage hielt er dabei 15 Jahre für eine mögliche Zeitspanne.
Sachsen hatte 2020 erstmals seit 2006 wieder Schulden gemacht. Der Landtag ermächtigte die Regierung zur Bewältigung der Pandemie-Folgen Kredite von bis zu sechs Milliarden Euro aufzunehmen. Nach den Vorgaben in der Verfassung müssen diese Kredite in nur acht Jahren zurückgezahlt werden. Nach zwei tilgungsfreien Jahren ist die erste Tranche 2023 fällig - knapp 300 Millionen Euro. SPD, Grüne und Linke sind dafür, die Rückzahlungsfrist auf bis zu 30 Jahre zu erhöhen. Die AfD ist für eine Streckung auf maximal zwölf Jahre.
Hartmann zufolge muss der Freistaat möglicherweise nicht den kompletten Kreditrahmen ausschöpfen. Nach Lage der Dinge könnten das am Ende 3 bis 3,3 Milliarden Euro sein. Allerdings hänge das vom weiteren Verlauf der Pandemie ab. Zudem nehme Sachsen nach der Steuerschätzung vom November in diesem und im kommenden Jahr rund 860 Millionen beziehungsweise gut eine Milliarde Euro mehr ein als noch im Mai vorausgesagt. In den Jahren 2023 und 2024 liege das Steuerplus laut Schätzung bei 641 beziehungsweise 670 Millionen Euro. Von einem Sparhaushalt könne auch 2023/2024 keine Rede sein, sagte Hartmann.
Das Volumen des aktuellen Etats - 21,2 Milliarden Euro in diesem Jahr und 21,7 Milliarden Euro im kommenden Jahr - soll aus Sicht der CDU beim nächsten Doppelhaushalt aber nicht überstiegen werden. Hartmann geht nicht von einem Stellenabbau aus. Allerdings müsse der Personalbestand mittelfristig sinken, betonte er. Dies sei auch möglich, wenn es im Zuge der Digitalisierung zu einer Vereinfachung von Verwaltungsverfahren komme.
Ursprünglich hatte die CDU eine dreitätige Klausur in Bad Muskau geplant. Wegen der Corona-Welle verzichtete man aber auf die Reise und tagt nun nur zwei Tage unter 3G-Bedingungen im Landtag.
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH