Landesregierung soll strengere Corona-Regeln anwenden können

22. November 2021 ©
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Erfurt (dpa/th) - Der Thüringer Landtag soll der Landesregierung einem ersten Entwurf zufolge die Anwendung strenger Corona-Maßnahmen ermöglichen.
Der Entwurf für einen Landtagsbeschluss ist für die Sondersitzung des Parlaments am Mittwoch gedacht und liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Änderungen sind durchaus noch möglich, zumal die rot-rot-grüne Minderheitsregierung im Parlament auf vier Stimmen aus den Reihen von CDU oder FDP angewiesen ist.
Aus dem Papier geht hervor, dass das Parlament «eine konkrete Gefahr der epidemischen Ausbreitung» von Covid-19 feststellen soll. Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) hatte bereits am Wochenende signalisiert, dass sie dem Parlament vorschlagen wolle, die epidemische Notlage auf Landesebene zu beschließen.
Außerdem soll der Beschluss - sofern er so mehrheitlich angenommen wird - der Landesregierung die Befugnis geben, bestimmte Corona-Maßnahmen ergreifen zu können. Welche das sind, ist im neuen Bundesinfektionsschutzgesetz geregelt - konkret im Paragraf 28a, Absätze eins bis sechs. Dazu gehört unter anderem das Verbot von Veranstaltungen oder das Schließen von Clubs und Diskotheken.
Welche Maßnahmen in Thüringen nun angesichts der Lage umgesetzt werden sollen, enthält der Beschlussentwurf bislang nicht. Dem Vernehmen nach soll dies in eine Verordnung eingearbeitet werden.
In der Begründung des Beschlussentwurfs heißt es, die Gefahr einer epidemischen Ausbreitung von Covid-19 sei nicht nur konkret, sondern bereits «sehr real». Der Entwurf sieht weiterhin eine Beteiligung des Landtages vor, wenn Corona-Verordnungen mit Infektionsschutzmaßnahmen erlassen werden sollen. «Im Falle einer der gegenteiligen Einschätzung zur Frage der Verhältnismäßigkeit bleibt dem Landtag die Möglichkeit, eine Verordnung außer Kraft zu setzen oder durch ein Gesetz zu ersetzen», heißt es in dem Papier.
Die Feststellung der «konkreten Gefahr der epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019» soll nach dem Entwurf zunächst maximal für drei Monate gelten. Der Landtag kann den Beschluss früher aufheben oder verlängern.
© dpa-infocom, dpa:211122-99-97108/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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