Vorwürfe zurückgewiesen zurück
22. November 2021
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22. November 2021
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Frankfurt/Main (dpa) - Im Prozess um den qualvollen Tod eines fünfjährigen Mädchens aus der Volksgruppe der Jesiden im Irak hat die Verteidigung die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft zurückgewiesen.
Die Anwälte stellten am Montag in ihrem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt indes keinen konkreten Antrag, sondern erklärten, sie legten das Schicksal ihres Mandanten in die Hände des Senats.
Angeklagt ist der 31 Jahre alte mutmaßliche Sympathisant der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) unter anderem wegen Völkermord, Kriegsverbrechen und Mord. Taha Al-J. soll das fünfjährige Kind und dessen Mutter im Sommer 2015 als Sklavinnen gehalten haben. Im Rahmen einer Strafaktion wurde das Mädchen bei sengender Hitze an ein Fenster gekettet, wo es einen tödlichen Hitzeschlag erlitt.
Die Verteidiger erklärten in ihrem Plädoyer, für ihren Mandanten sei die Mutter des Mädchens eine Haushaltshilfe gewesen - mit der IS-Ideologie, nach der die Jesiden vernichtet werden sollen, habe er nichts zu tun. Der Tod des Mädchens könne auch auf eine Vorerkrankung zurückgehen. An hohe Temperaturen seien die Kinder im Irak gewöhnt.
Die Bundesanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe und eine Schmerzensgeldzahlung an die überlebende Mutter gefordert. Zusätzlich solle die besondere Schuldschwere festgestellt werden. Eine Haftentlassung nach 15 Jahren wäre damit ausgeschlossen. Die Urteilsverkündung ist für kommenden Dienstag (30.11.) vorgesehen.
Der 31-Jährige war nach islamischem Recht mit einer Deutschen verheiratet, seine ehemalige Frau Jennifer W. wurde im Oktober vom OLG München zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
© dpa-infocom, dpa:211122-99-96325/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH