Maskenpflicht in Teilen der Lübecker Innenstadt ab Montag
21. November 2021
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21. November 2021
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Lübeck (dpa/lno) - In Teilen der Lübecker Innenstadt gilt ab Montag an allen Wochentagen von 10.00 bis 21.00 Uhr Maskenpflicht.
Die Stadt begründete die per Allgemeinverfügung angeordnete Maskenpflicht mit gestiegenen Corona-Infektionszahlen. Zuvor hatten die «Lübecker Nachrichten» darüber berichtet.
Bürgermeister Jan Lindenau (SPD) appellierte in einer Mitteilung, die Abstände einzuhalten und überall dort, wo es vorgeschrieben oder ratsam ist, eine Maske aufzusetzen. Die Maskenpflicht gilt nicht nur in vielen Einkaufsstraßen in der Innenstadt, sondern auch auf dem Holstentorplatz, am Bahnhof sowie am zentralen Omnibusbahnhof (ZOB). Die Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich 15. Dezember.
Die Landesmeldestelle gab die Sieben-Tage-Inzidenz für Lübeck am Samstag mit 170 an. Damit lag die Zahl der Corona-Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen in der Hansestadt höher als im Land Schleswig-Holstein. Dort betrug der Wert am Samstag 134,5.
Nach Angaben der Stadt ist aus der Zeit vor Corona in der Vorweihnachtszeit in Lübeck im Mittel von 50.000 Tagesgästen im öffentlichen Raum auszugehen, an den Wochenenden von bis zu 100.000 Gästen, die sich in der Innenstadt neben der Lübecker Bevölkerung aufhalten. Die Weihnachtsmärkte sollen nach Angaben der Stadt ab Montag alle stattfinden, allerdings gilt überall Maskenpflicht und die 2G-Regel. Das heißt, Zutritt haben nur Geimpfte und Genesene.
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH