Richterdaten müssen nicht herausgegeben werden
18. November 2021
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18. November 2021
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Berlin (dpa/bb) - Die Berliner Senatsjustizverwaltung muss personenbezogene Daten von Richtern nicht herausgeben.
Das hat das Verwaltungsgericht der Hauptstadt entschieden. Damit blieb eine Klage des digitalen Bewertungsportals «richterscore» im Wesentlichen erfolglos, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Soweit Richterinnen und Richter einer Weitergabe ihrer Daten nicht zugestimmt hätten, stehe dem Auskunftsanspruch der Schutz personenbezogener Daten entgegen, urteilten die Richter.(Az. VG 2 K 6.19)
Auf dem Portal können sich Anwälte über Richter austauschen, um sich auf Gerichtsprozesse vorzubereiten. Nach Gerichtsangaben hatte das Unternehmen 2016 bei der Senatsverwaltung beantragt, Daten zu den Juristen zu bekommen. Gefragt wurde etwa nach Namen, Vornamen, Titel, Geburtsdatum, Amtsbezeichnung und Beschäftigungsumfang. Die Verwaltung lehnte dies wegen datenschutzrechtlichen Bedenken ab.
Das Portal hatte argumentiert, es wolle die Arbeit der Gerichte transparente machen. Das überzeugte das Verwaltungsgericht nicht. Das Unternehmen verfolge überwiegend Privatinteressen, weil es mit den Daten sein Bewertungsportal auf- beziehungsweise ausbauen und damit das Geschäftsmodell verwirklichen wolle.
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH