Saar-Landtag bringt neue Grenzen für Fraktionen auf den Weg

18. November 2021 ©
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Saarbrücken (dpa/lrs) - Die Bildung von Fraktionen im Landtag des Saarlandes wird künftig erst mit wenigstens drei Abgeordneten möglich sein.
Dies sieht ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU und SPD vor, der am Donnerstag im Landesparlament in Saarbrücken in erster Lesung beschlossen wurde. Bisher reichten zwei Abgeordnete für eine Fraktion aus. Die Änderung soll für den nächsten Landtag gelten, der im März 2022 gewählt wird.
Nur wenige Stunden vor der Debatte war der Landtag in dieser Legislaturperiode erstmals mit fünf statt bisher vier Fraktionen zusammengetreten. Nach einer Spaltung innerhalb der Linkspartei ist im 51 Mandate zählenden Parlament auch die neue Fraktion «Saar-Linke» präsent. Sie besteht aus zwei Abgeordneten. «Der Zeitpunkt dieser Gesetzesänderung ist ja in der Tat bemerkenswert», sagte die Vorsitzende der Links-Fraktion, Barbara Spaniol. Auch die Fraktion der AfD, die ursprünglich drei Abgeordnete zählte, ist mittlerweile auf zwei Parlamentarier geschrumpft.
Stefan Thielen (CDU) begründete die geplante Gesetzesänderung damit, Fraktionen mit nur zwei Abgeordneten könnten nicht ausreichend an Ausschusssitzungen teilnehmen: «Das hat natürlich Auswirkungen auf die Qualität der Arbeit hier im Parlament.» Petra Berg (SPD) sagte: «Die parlamentarische Organisation ist bei zwei Abgeordneten nicht gewährleistet.» AfD-Fraktionschef Josef Dörr, dessen Fraktion sich von drei auf zwei Mitglieder verkleinerte, warnte davor, dass Fraktionen mit drei Mitgliedern «der Erpressung durch einen Abgeordneten ausgesetzt» sein könnten. Sowohl Spaniol als auch Jochen Flackus von der Links-Fraktion beklagten eine strukturelle Benachteiligung kleiner Parteien durch das Wahlsystem.
© dpa-infocom, dpa:211118-99-50466/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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