Kein Verfahren wegen unterlassener Hilfeleistung
18. November 2021
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18. November 2021
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Hanau (dpa) - Nach dem rassistischen Anschlag von Hanau mit neun Toten hat die Staatsanwaltschaft die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Polizisten wegen des Vorwurfs der unterlassenen Hilfeleistung abgelehnt.
Vorermittlungen hätten keinen Anfangsverdacht einer Straftat ergeben, teilte die Staatsanwaltschaft Hanau am Donnerstag mit. Im Rahmen einer umfangreichen Prüfung sei kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten von Polizeibeamtinnen und -beamten festgestellt worden.
Hintergrund der Vorermittlungen war eine Dienstaufsichtsbeschwerde, die Bevollmächtigte mehrerer Überlebender des Anschlags sowie Opferangehörige mit einem Schreiben an das hessische Innenministerium im März dieses Jahres erhoben hatten. Darin wurden unter anderem den an einem der Tatorte eingesetzten Polizisten Versäumnisse im Zusammenhang mit der Erstversorgung von einem der Anschlagsopfer vorgeworfen.
Ein 43-jähriger Deutscher hatte am 19. Februar vergangenen Jahres in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven ermordet. Nach der Tat soll er seine Mutter umgebracht haben, bevor er sich selbst tötete.
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH