Haftstrafe für Kita-Chefin wegen Untreue rechtskräftig
Die Kita-Chefin hatte die Taten im Prozess gestanden und sich dafür entschuldigt, die Gelder für private Zwecke missbraucht zu haben. Sie hatte das Geld zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts und das Leben mit ihrer Familie benutzt. Zwei Autos, ein Ferienhaus in Dänemark, Ski-Urlaube und Mallorca-Flüge wurden so bezahlt. Zur Verschleierung fingierte sie auch Rechnungen.
Im Urteil wurde die Einziehung von etwa 400.000 Euro angeordnet. Nach Gerichtsangaben war die Frau insbesondere gegen die Höhe der verhängten Strafe in Revision gegangen. Diese verwarf der BGH nun auf Kosten der Angeklagten, das Urteil ist rechtskräftig.
© dpa-infocom, dpa:211117-99-33243/2
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