Haftstrafe für Kita-Chefin wegen Untreue rechtskräftig

17. November 2021 ©
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Braunschweig (dpa/lni) - Eine frühere Kita-Leiterin aus Seesen ist mit ihrer Forderung nach einer geringeren Haftstrafe beim Bundesgerichtshof gescheitert.
Die Revision der Angeklagten sei als unbegründet verworfen worden, teilte das Landgericht Braunschweig am Mittwoch mit (6 StR 345/21). Die Frau war im März wegen gewerbsmäßiger Untreue in 333 Fällen und Betrugs in zehn Fällen zu einer Haft von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden (1 KLs 407 Js 24629/19 (53/20))
Die Kita-Chefin hatte die Taten im Prozess gestanden und sich dafür entschuldigt, die Gelder für private Zwecke missbraucht zu haben. Sie hatte das Geld zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts und das Leben mit ihrer Familie benutzt. Zwei Autos, ein Ferienhaus in Dänemark, Ski-Urlaube und Mallorca-Flüge wurden so bezahlt. Zur Verschleierung fingierte sie auch Rechnungen.
Im Urteil wurde die Einziehung von etwa 400.000 Euro angeordnet. Nach Gerichtsangaben war die Frau insbesondere gegen die Höhe der verhängten Strafe in Revision gegangen. Diese verwarf der BGH nun auf Kosten der Angeklagten, das Urteil ist rechtskräftig.
© dpa-infocom, dpa:211117-99-33243/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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