Lebenslange Haft nach tödlichem Streit

10. November 2021 ©
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Augsburg (dpa/lby) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil des Landgerichts Augsburg gegen einen Mann wegen Mordes an einem Jugendlichen in einem Flüchtlingsheim bestätigt.
Der BGH habe die Revision des Angeklagten verworfen, teilte das Landgericht am Mittwoch mit. Das Gericht hatte den heute 31-jährigen Afghanen im März zu lebenslanger Haft verurteilt und zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Der Angeklagte hatte in dem Heim Familienmitglieder seiner Ehefrau mit einem Messer angegriffen. Seinen 15 Jahre alten Schwager tötete der Mann auf brutale Art und Weise. Vier weitere Angehörige des Opfers wurden mit dem Messer teilweise schwer verletzt. Die Frau hatte sich vor der Tat von ihrem Ehemann getrennt.
Durch die besondere Schwere wird die Gefängnisstrafe voraussichtlich nicht bereits nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Der Verteidiger des Mannes hatte die Tötung des 15-Jährigen als Notwehr bewertet, weil sein Mandant bei dem Treffen in dem Flüchtlingsheim selbst angegriffen worden sei. Diese Tatversion des Angeklagten hatte das Landgericht aber als frei erfunden abgelehnt.
© dpa-infocom, dpa:211110-99-945954/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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