Ministerium verteidigt Weisung
Im September 2018 hatte die Stadt Kerpen mit Hilfe der Polizei den von Klimaschutzaktivisten besetzten Wald geräumt. Im September dieses Jahres stellte das Verwaltungsgericht Köln fest, dass die Brandschutz-Begründung damals nur vorgeschoben gewesen sei. Die Räumung sei damit rechtswidrig gewesen. Der Stadtrat forderte die Kommune auf, nicht weiter in Berufung zu gehen. Über eine Weisung des Bauministeriums über den Rhein-Erft-Kreis passierte das am Ende dann doch.
Das Ministerium begründet das unter anderem damit, dass es erst vor dem Oberverwaltungsgericht wieder juristisch im Spiel wäre und sich an dem Verfahren beteiligen könne. Indirekt unterstellt die Regierung dem Kölner Verwaltungsgericht, die Beiladung des Landes in erster Instanz verschlafen zu haben. Die Festellung eines eventuellen Verfahrensfehlers würde die Sache laut Ministerium aber auch nicht vorwärts bringen.
© dpa-infocom, dpa:211110-99-937072/2
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