Cyberkriminelle und Impfpassfälscher

10. November 2021 ©
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Magdeburg (dpa/sa) - Cyberkriminelle sollten nach Meinung von Sachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger (CDU) härter bestraft werden können.
«Die zunehmende Cyberkriminalität bedroht das Sicherheitsgefühl der Menschen und hat gravierende Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger, unsere Unternehmen sowie die Behörden. Das haben jüngste Fälle auch in Sachsen-Anhalt gezeigt. Das Strafrecht ist hier anzupassen», sagte die Ministerin der Deutschen Presse-Agentur in Magdeburg. Das Thema steht auf der Tagesordnung der Justizministerkonferenz an diesem Donnerstag und Freitag in Berlin.
Die Häufung der Fälle in der jüngsten Vergangenheit hätten gezeigt, dass Angriffe auf Privatpersonen, Unternehmen und Behörden das Potenzial haben, die Demokratie, den Rechtsstaat und die Wirtschaft zu gefährden, so Weidinger.
Ein besonders gravierender Fall war die Cyberattacke auf den Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Am 6. Juli waren mehrere Server des Landkreises bei einem Cyberangriff mit sogenannter Ransomware infiziert worden, bei dem Daten verschlüsselt werden. Eine Lösegeldzahlung lehnte der Landkreis ab. Es wurde der Katastrophenfall ausgerufen - bundesweit der erste wegen eines Cyberangriffs.
Bislang werden laut Ministerium Cyberdelikte überwiegend als Ausspähen von Daten und Datenveränderung verfolgt. Der Strafrahmen liege aktuell bei bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Während der Justizministerkonferenz solle diskutiert werden, die Strafrahmen insbesondere für Fälle von Cyberangriffen beispielsweise auf kritische Infrastrukturen höher zu sanktionieren. Zudem solle auch schon der Versuch unter Strafe gestellt werden.
Weidinger setzt sich auch für härtere Strafen für das Fälschen von Impfpässen und Testnachweisen ein. «Die Änderung des Strafrechts ist hier dringend notwendig. Wer Impfpässe oder Testnachweise fälscht, muss härter bestraft werden, als bislang möglich, schließlich wird durch solche Handlungen die Gesundheit von Menschen gefährdet», sagte sie.
Das Delikt sollte künftig strafrechtlich als Urkundenfälschung gewertet werden. Darauf stehen Strafen bis zu fünf Jahren Gefängnis, zudem wäre der Versuch strafbar. Bislang handelt es sich um das Fälschen von Gesundheitszeugnissen und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.
Am Donnerstag und Freitag kommen die Justizministerinnen und -minister der Länder in Berlin zusammen. Härtere Strafen für Impfpassfälscher und Cyberkriminelle gehören zu den Themen ebenso wie die Weiterentwicklung der Videoübertragung in Gerichtsverfahren. Diskutiert werden soll auch über eine Pflichtversicherung für Elementarschäden. Das Thema war wieder aktuell geworden angesichts der Hochwasserkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.
© dpa-infocom, dpa:211110-99-935234/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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