Anspruch auf Silikonprothese bei Fingerverlust
2. November 2021
©
2. November 2021
©
Darmstadt (dpa/lhe) - Menschen mit fehlenden Gliedmaßen an den Fingern haben einen Anspruch auf eine maßgefertigte Silikonprothese.
Die gesetzliche Krankenversicherung müsse zahlen, wenn die Prothese eine erheblich verbesserte Funktion der Hand bewirke, teilte das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt am Dienstag sein bereits im September ergangenes Urteil mit. Die Revision wurde nicht zugelassen.
In dem Fall hatte eine Arzthelferin geklagt, deren eine Hand seit der Geburt fehlgebildet ist. Nach mehreren Operationen fehlt ein Finger komplett, drei weitere sind jeweils etwa zur Hälfte vorhanden. Ihr wurde eine rund 17.500 Euro teure Prothese ärztlich verordnet - die Krankenkasse lehnte die Übernahme der Kosten jedoch ab, da keine medizinische Notwendigkeit bestehe. Das Gericht sah dies anders: Mit der Prothese könne die Frau zum Beispiel besser greifen und am Computer arbeiten.
© dpa-infocom, dpa:211102-99-830197/3
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH