Fälschung von Impfausweisen soll strafbar werden

29. Oktober 2021 ©
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Osnabrück/Hannover (dpa/lni) - Nach einem Gerichtsurteil in Osnabrück pocht die niedersächsische Landesregierung darauf, eine Gesetzeslücke im Zusammenhang mit gefälschten Impfausweisen zu schließen.
Staatskanzlei und Justizministerium bekräftigten am Freitag in Hannover einen Entschluss der Länder-Ministerpräsidenten von vergangener Woche. Darin wird der Bund aufgefordert, das Strafgesetzbuch und das Infektionsschutzgesetz so zu überarbeiten, dass das Vorlegen gefälschter Impfdokumente auch strafrechtlich geahndet werden kann. «Da es sich sowohl beim Strafgesetzbuch als auch beim Infektionsschutzgesetz um Bundesrecht handelt, kann Niedersachsen hier nicht in originärer Zuständigkeit tätig werden», sagte ein Sprecher des Justizministeriums.
Eine Entscheidung des Landgerichts Osnabrück hatte zuletzt eine Gesetzeslücke offengelegt. Es bestätigte in einem Beschwerdeverfahren eine vorherige Entscheidung des Amtsgerichts. Demzufolge war das Vorlegen eines gefälschten Impfpasses in einer Nordhorner Apotheke nicht strafbar. Der Vorlegende wollte sich mit dem gefälschten Dokument ein digitales Impfzertifikat erschwindeln.
Nach gegenwärtiger Rechtslage sei zwar die Vorlage eines gefälschten Impfausweises bei einer Behörde oder einer Versicherung strafbar, aber nicht bei einem privaten Unternehmen wie einer Apotheke, sagte dazu ein Sprecher des Landgerichts Osnabrück. Hier gebe es eine gesetzliche Regelungslücke.
Dennoch ist nach Ansicht der Osnabrücker Richter die Beschlagnahmung gefälschter Impfausweise möglich. Ein gefälschter Impfausweis sei wegen der bestehenden Ansteckungsgefahr eine Gefahr für die Allgemeinheit. Die Polizei dürfe ihn daher aufgrund des polizeilichen Gefahrenabwehrrechts sicherstellen.
© dpa-infocom, dpa:211029-99-788112/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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