Fälschung von Impfausweisen soll strafbar werden
Eine Entscheidung des Landgerichts Osnabrück hatte zuletzt eine Gesetzeslücke offengelegt. Es bestätigte in einem Beschwerdeverfahren eine vorherige Entscheidung des Amtsgerichts. Demzufolge war das Vorlegen eines gefälschten Impfpasses in einer Nordhorner Apotheke nicht strafbar. Der Vorlegende wollte sich mit dem gefälschten Dokument ein digitales Impfzertifikat erschwindeln.
Nach gegenwärtiger Rechtslage sei zwar die Vorlage eines gefälschten Impfausweises bei einer Behörde oder einer Versicherung strafbar, aber nicht bei einem privaten Unternehmen wie einer Apotheke, sagte dazu ein Sprecher des Landgerichts Osnabrück. Hier gebe es eine gesetzliche Regelungslücke.
Dennoch ist nach Ansicht der Osnabrücker Richter die Beschlagnahmung gefälschter Impfausweise möglich. Ein gefälschter Impfausweis sei wegen der bestehenden Ansteckungsgefahr eine Gefahr für die Allgemeinheit. Die Polizei dürfe ihn daher aufgrund des polizeilichen Gefahrenabwehrrechts sicherstellen.
© dpa-infocom, dpa:211029-99-788112/2
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