Verband befürchtet keine Folgen

28. Oktober 2021 ©
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Wiesbaden (dpa/lhe) - Der hessische Städte- und Gemeindebund sieht nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs zum Sondervermögen des Landes Hessen keine größeren Folgen für die Kommunen.
«Es war politisch und rechtlich nie umstritten, dass die Kommunen infolge der Corona-Pandemie hohen finanziellen Unterstützungsbedarf haben», teilte Geschäftsführer David Rauber der Deutschen Presse-Agentur mit. Der Staatsgerichtshof, der am Mittwoch in seinem Urteil das Sondervermögen als nicht vereinbar mit der Landesverfassung einstufte, kritisiere die rechtliche Umsetzung, sagte Rauber.
So müssten etwa in dem Gesetz zum Sondervermögen die negativen Folgen von Steuerausfällen dargestellt werden. «Bei den Kommunen wären das: Die Finanzierung nötiger Investitionen wäre nicht gesichert, die vorgeschriebene stetige krisenfeste und verlässliche Erfüllung der kommunalen Aufgaben wäre akut gefährdet.» Auch müssten Soforthilfen etwa für Krankenhäuser und Nahverkehr womöglich etwas genauer und anders abgebildet werden.
Das Land hat nach der Entscheidung von Hessens Verfassungsrichtern nun eine Übergangsfrist bis Ende März 2022, um eine Neuregelung für die Finanzierung der Corona-Hilfen sicherzustellen.
© dpa-infocom, dpa:211028-99-766236/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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