Kommunen bekommen Möglichkeit für Baulandsteuer

27. Oktober 2021 ©
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Stuttgart (dpa/lsw) - Das grün-schwarze Kabinett hat den Weg für einen eigenen Hebesatz zur Besteuerung von Bauland frei gemacht.
Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) sagte am Mittwoch in Stuttgart, mit der Grundsteuer C gebe man den Kommunen ein effektives und flexibles Instrument an die Hand, mit dem sie mehr Wohnraum schaffen könnten. «Dadurch entsteht ein Anreiz, brachliegende, aber für Wohnzwecke äußerst wertvolle Grundstücke zu bebauen. So könnte weiterer Flächenverbrauch im Außenbereich vermieden werden.» Der Gesetzentwurf soll nun in den Landtag eingebracht werden.
Ein Kommune kann ab 2025 dann selber entscheiden, ob sie die Grundsteuer C erhebt. In dem Jahr tritt dann die Reform der Grundsteuer in Kraft. Der Steuerzahlerbund hatte die geplante Besteuerung von Bauland im Vorfeld schon heftig kritisiert. Diese Grundsteuer stehe mit einer gerechteren Besteuerung nicht im Einklang, hatte Verbandschef Zenon Bilaniuk erklärt. «Denn ohne Rücksicht auf die Einkommenssituation oder die persönlichen Verhältnisse werden Eigentümer von unbebauten Grundstücken mit einem extremen Anstieg der Grundsteuerbelastung konfrontiert.»
Das in der Kritik stehende Gesetz zur Reform der Grundsteuer setzt auf ein sogenanntes modifiziertes Bodenwertmodell. Es sieht vor, dass die Grundstücksfläche und der sogenannte Bodenrichtwert die Grundlage für die künftige Berechnung der Steuer sein sollen. Eigentümer von Wohngebäuden sollen dabei aber im Verhältnis weniger belastet werden.
Der Bund hatte Ende 2019 ein neues Grundsteuergesetz beschlossen. In das Bundesmodell fließen neben Grundstücksfläche und Bodenrichtwert auch noch Immobilienart, Nettokaltmiete, Gebäudefläche und Gebäudealter mit ein. Die Bundesländer können vom Bundesmodell abweichen, wenn sie eigene Gesetze verabschieden. Die Kommunen im Land nehmen aus der Steuer jährlich 1,8 Milliarden Euro ein. Im Zuge der Grundsteuerreform müssen im Südwesten nun 5,6 Millionen Objekte neu bewertet werden.
© dpa-infocom, dpa:211027-99-759094/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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