Nebenklage fordert über neun Jahre Haft
26. Oktober 2021
©
26. Oktober 2021
©
Lübeck (dpa) - Im Prozess um die tödlichen Schüsse in einer Lübecker Villa hat die Nebenklage am Dienstag für den Angeklagten eine Haftstrafe von mindestens neun Jahren und drei Monaten gefordert.
Die Darstellung des Angeklagten, er habe lediglich Warnschüsse abgeben wollen, halte sie für nicht glaubwürdig, sagte Rechtsanwältin Kerstin Raber, die in dem Prozess die Mutter des Getöteten vertritt. Vielmehr habe die Beweisaufnahme ergeben, dass der Angeklagte drei gezielte Schüsse abgefeuert habe, zwei davon in sehr schneller Abfolge, sagte sie.
Dem 58 Jahre alten Angeklagten wird Totschlag vorgeworfen. Der ehemalige Bundeswehr-Schießtrainer hatte schon zu Prozessbeginn gestanden, am 30. Dezember 2020 in Lübeck auf einen 38 Jahre alten flüchtenden Einbrecher geschossen zu haben. Der 38-Jährige und ein Begleiter waren in die verwahrlost wirkende Villa eingestiegen, weil sie sie für unbewohnt hielten. Im Haus stießen sie auf den Besitzer, der nach Darstellung des überlebenden Einbrechers sofort auf sie schoss.
Die Staatsanwaltschaft hatte bereits in ihrem Plädoyer am 1. Oktober gefordert, den Angeklagten für neun Jahre und drei Monate ins Gefängnis zu schicken. Das Plädoyer der Verteidigung ist nach Angaben des Gerichts für den 8. November geplant, das Urteil soll am 11. November verkündet werden.
© dpa-infocom, dpa:211026-99-739624/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH