Urteil zu tödlicher Motorradfahrt rechtskräftig
25. Oktober 2021
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25. Oktober 2021
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Aschaffenburg/Kirchzell (dpa/lby) - Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg hat ihre Berufung gegen das Urteil zu einer tödlichen Motorradfahrt in Unterfranken zurückgenommen.
Damit ist die Entscheidung des Amtsgerichts Obernburg am Main vom Juli rechtskräftig, wie eine Sprecherin des Landgerichts Aschaffenburg am Montag mitteilte. (Az.: 2 Ls 225 Js 6707/20)
Die Staatsanwaltschaft hatte im Prozess dem Unfallverursacher und seinem Freund vorgeworfen, mit drei weiteren Männern am 29. Mai 2020 ein verbotenes Rennen gefahren zu sein. Die Angeklagten sollen mit ihren Maschinen viel zu schnell auf einer Kreisstraße unterwegs gewesen sein. Der Unfallverursacher kollidierte bei Kirchzell im Landkreis Miltenberg mit einem 24-Jährigen, der tödlich verletzt wurde.
Der Unfallverursacher war in dem Verfahren schließlich wegen fahrlässiger Tötung zu einer achtmonatigen Jugendstrafe verurteilt worden. Den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, der Angeklagte habe den 24-Jährigen bei einem illegalen Motorradrennen tödlich verletzt, sah das Amtsgericht aber nicht als erwiesen an. Der zweite Angeklagte, ebenfalls 20 Jahre alt, wurde freigesprochen.
© dpa-infocom, dpa:211025-99-728321/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH