Rechnungshof rät zu Änderungen bei Kostenausgleich

22. Oktober 2021 ©
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Schwerin (dpa/mv) - Der Landesrechnungshof hält den bisherigen Kostenausgleich des Landes für die an Kreise und Kommunen übertragenen Aufgaben für reformbedürftig.
«Der bisherige Überprüfungsrhythmus für die Zahlungen von vier Jahren und die sogenannte Anreizquote für wirtschaftliches Handeln erscheinen nicht verfassungsfest», sagte Rechnungshofpräsidentin Martina Johannsen am Freitag in Schwerin zur Begründung.
Ihre Behörde hatte auf Bitten der Regierung die Zahlungsmodalitäten überprüft und dazu auch zwei Gutachten erstellen lassen. Grund waren Beschwerden der kommunalen Ebene, die sich vor allem gegen eine pauschale Kürzung der Zuwendungen richteten. Kreise und Kommunen verlangen eine vollständige Erstattung der Aufwendungen etwa für Bauaufsicht und Katastrophenschutz.
Um Anreize für einen möglichst effizienten Personal- und Mitteleinsatz zu setzen, hatte die Landesregierung von 2018 an die Zahlungen an die Kommunen pauschal um 7,5 Prozent reduziert. Später wurde die Kappung auf 3,75 Prozent halbiert. Somit erhalten Kreise und Kommunen in diesem Jahr für die Ausführung übertragener Aufgaben 225 Millionen Euro.
Der Landesrechnungshof mahnte Änderungen bei der Erhebung der den Zahlungen zugrundeliegenden Daten an. Zudem wurden Vorschläge zur Datenauswertung gemacht und dazu, welche Kosten wie und in welcher Höhe anerkannt werden könnten. «Wir unterbreiten der Regierung auch Vorschläge dazu, wie eine Verteilung der Zuweisungen mittels verschiedener Schlüssel vorstellbar ist», sagte Johannsen.
© dpa-infocom, dpa:211022-99-699760/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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