Ordnungsamt beschlagnahmt einsamen Flamingo mit Fußproblemen
22. Oktober 2021
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22. Oktober 2021
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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Wegen nicht art- und tierschutzgerechter Haltung ist in Frankfurt ein Flamingo beschlagnahmt worden.
Die Vögel dürften zwar auch in unseren Breiten gehalten werden, müssten aber mindestens zu fünft sein, erklärte die Stadt am Freitag. Denn es handele sich um Gruppentiere. Auch brauchten sie einen Boden mit ausreichend Flusssand, da es sonst zu Fußballenentzündungen komme - wie bei dem beschlagnahmten Tier, dessen Auslauf aus Erde und Gras bestanden habe.
Der Halter des Tieres habe gegen Anordnungen geklagt, letztlich aber erfolglos, so dass der Vogel am Donnerstag in den Frankfurter Zoo gebracht worden sei, erklärte das Ordnungsamt. Zudem habe der Halter dem Flamingo die Flügel gestutzt, was unzulässig sei. Er hatte ursprünglich zwei der Tiere gehabt, eines sei verstorben. Ersatztiere habe der Halter trotz mehrfacher Aufforderung nicht angeschafft.
«Der Halter hatte mehrfach die Gelegenheit, artgerechte Zustände für das Tier herzustellen. Da er dem nicht nachkam, musste der Flamingo zum Wohle des Tieres dem Halter entzogen werden», heißt es in der Mitteilung. Der Vogel werde tiermedizinisch untersucht und sei bis auf Weiteres im Zoo untergebracht, zunächst in Quarantäne.
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH