Aras unterstützt Mahnwache zu Landtagswahlreform
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Nach den Plänen von Grün-Schwarz soll es im Land ähnlich wie im Bund ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht geben. Künftig sollen Wählerinnen und Wähler mit der Erststimme ihren Direktkandidaten im Wahlkreis in den Landtag wählen können. Die Zweitstimme soll wie bei der Bundestagswahl an eine Partei gehen. 70 Mandate sollen über die Direktmandate vergeben werden, mindestens 50 über die Listen der Parteien. Die Zweitstimmen sollen auf Basis einer geschlossenen Landesliste ausgezählt werden, um mehr junge Menschen und mehr Frauen ins Parlament zu bringen. Außerdem sollen Jüngere wie schon bei Kommunalwahlen ab 16 Jahren wählen dürfen.
© dpa-infocom, dpa:211021-99-683789/2
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