Klage um sogenanntes Adenauer-Haus in der Eifel abgewiesen
21. Oktober 2021
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21. Oktober 2021
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Trier (dpa/lrs) - Im Fall des sogenannten Adenauer-Hauses in der Eifel hat ein Gericht eine Klage des Eigentümers abgewiesen.
Der Mann wollte erreichen, dass er für das Grundstück in Duppach keine Genehmigung zur Rodung und Umwandlung in eine andere Nutzungsart benötigt, wie das Verwaltungsgericht Trier am Donnerstag mitteilte (Aktenzeichen 2 K 685/21.TR).
Der Kläger hatte demnach argumentiert, bei dem Grundstück handele es sich nicht um Wald im Sinne der einschlägigen Vorschriften. Zudem sei eine 1955 erteilte Baugenehmigung weiterhin rechtswirksam. Dem folgte das Gericht nicht. Für die Rodungs- und Baumaßnahmen brauche der Mann eine Umwandlungsgenehmigung des Forstamtes, urteilten die Richter.
Bei dem Grundstück handele es sich um Wald. Es befinde sich mitten im Wald, so dass ein unmittelbarer räumlicher Zusammenhang zu einer mit Wald bestockten Fläche bestehe. Gegen die Entscheidung ist Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz möglich.
Bei dem Objekt handelt es sich um die Ruine eines Anwesens, das dem früheren Bundeskanzler Konrad Adenauer als Wochenendhaus dienen sollte. Es war nie fertig gebaut worden - Adenauer wollte es nicht haben. 2019 war mitgeteilt worden, dass ein Unternehmer aus dem Großraum Köln das 2000 Quadratmeter große Grundstück erworben hatte.
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH