Mutter wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

20. Oktober 2021 ©
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Neubrandenburg (dpa/mv) - Fast drei Jahre nach dem gewaltsamen Tod der sechsjährigen Leonie aus Torgelow (Vorpommern-Greifswald) muss sich die Mutter des Mädchens vor Gericht verantworten.
Wie eine Sprecherin des Amtsgerichts Neubrandenburg am Mittwoch sagte, beginnt der Prozess gegen die Frau am 2. Dezember. Ihr wird fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen. Außerdem sei die lebenslange Freiheitsstrafe gegen den Stiefvater, die im Februar in einem Revisionsprozess nochmals bestätigt worden war, inzwischen rechtskräftig, sagte ein Sprecher des Landgerichts Neubrandenburg der Deutschen Presse-Agentur.
Das Mädchen war am 12. Januar 2019 tot in der Wohnung der fünfköpfigen Familie in Torgelow gefunden worden. Der inzwischen 30-jährige Stiefvater hatte das Mädchen damals über längere Zeit immer wieder misshandelt. Nach Einschätzung der Richter hatte der Deutsche an jenem Tag verhindern wollen, dass Leonie über seine Gewalttaten berichtet und deshalb medizinische Hilfe für die lebensbedrohlich Verletzte um Stunden verzögert. Sie starb an Hirnblutungen.
«Das war ein Verdeckungsmord durch Unterlassen», hatte Richter Henning Kolf bei der Urteilsverkündung erläutert. Der Verurteilte hatte in beiden Prozessen keine Angaben gemacht. Er war zudem wegen Misshandlung zweier Schutzbefohlener - Leonies und ihres jüngeren Bruders - schuldig gesprochen worden. (Az.: 6 StR 134/20)
Leonie hatte an dem Tag ihrer Mutter hinterhergehen wollen, die allein zum Einkaufen gegangen war. Das bemerkte der Stiefvater. Sie wurde dann «Opfer einer Bestrafungsaktion», erläuterte Kolf. Der Stiefvater hatte gegen das zweite Urteil erneut Revision eingelegt, die der Bundesgerichtshof aber verworfen hat.
Die Mutter hatte in den Prozessen als Zeugin ausgesagt. Die Deutsche muss sich auch mit Blick auf diverse schwere Verletzungen Leonies und ihres Bruders vor Gericht verantworten. Geplant sind bisher vier Verhandlungstage bis 2022. Das Landgericht, wo ihr Fall zuerst angeklagt war, hat das Verfahren wegen einer geringeren Straferwartung an das Amtsgericht verwiesen.
© dpa-infocom, dpa:211020-99-667975/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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