2G und 3G-Plus Option für Gaststätten
2G bedeutet, dass der Zutritt nur Geimpften und Genesenen gewährt wird. Im Gegenzug kann dann auf Infektionsschutzregeln wie das Tragen einer Maske oder Abstandsregeln verzichtet werden. Beim 3G-Plus-Modell erhalten Geimpfte und Genese Zutritt sowie Menschen, die einen negativen PCR-Test oder einen ähnlichen Test vorweisen können. Ein gewöhnlicher Antigen-Schnelltest reicht nicht. Die Einschränkungen sind hier noch ein wenig strenger als beim 2G-Modell - etwa bei Obergrenzen für Besucher oder Gäste.
Nach Ministeriumsangaben ist derzeit auch geplant, dass sich die Beschäftigten in Betrieben mit 3G-Regelung an dieses Prinzip halten müssen. Wer nicht geimpft oder genesen ist, müsste sich diesen Regeln zufolge dann zweimal wöchentlich testen lassen. Bei einer 3G-Regelung reicht ein Nachweis mit einem Antigen-Schnelltest aus.
© dpa-infocom, dpa:211018-99-642294/2
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