Bestattungsunternehmer bestreiten Urkundenfälschung

14. Oktober 2021 ©
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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Unregelmäßigkeiten bei Grabmälern auf Frankfurter Friedhöfen werden seit Donnerstag zwei 39 und 44 Jahre alten Bestattungsunternehmern vor dem Amtsgericht Frankfurt zur Last gelegt.
Der Anklage nach sollen sie in neun Fällen mit gefälschtem Briefpapier und nachgemachten Unterschriften beim Frankfurter Grünflächenamt den Eindruck erweckt haben, es handele sich um einen Steinmetzbetrieb, der für Anträge auf Errichtung der Grabsteine berechtigt sei. Der Tatzeitraum war bereits zwischen August 2016 und Juli 2017. (Aktenzeichen 3350 Js 213206/19)
Vor Gericht ließen beide Angeklagte erklären, die gefälschten Briefbögen nicht gefertigt und unterzeichnet zu haben. Deshalb wurde auch ein Vorschlag der Staatsanwaltschaft abgelehnt, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Stattdessen will das Gericht nun eine Reihe von Zeugen vernehmen und hat den Prozess deshalb bis Februar kommenden Jahres ausgesetzt.
Über den Zweck der möglichen Straftaten herrscht bislang noch Unklarheit. Wie die Staatsanwaltschaft vermutete, habe die Abwicklung einer Bestattung und der anschließenden Grabgestaltung möglicherweise beschleunigt werden sollen. In Frankfurt sind grundsätzlich nur Steinmetzbetriebe berechtigt, Anträge auf Grabmale zu stellen, nicht aber Bestatter.
© dpa-infocom, dpa:211014-99-597771/3
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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