Richter verteidigt Durchsuchungsbeschluss gegen Ministerium
14. Oktober 2021
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14. Oktober 2021
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Osnabrück/Berlin (dpa/lni) - Das Amtsgericht Osnabrück hat seinen umstrittenen Beschluss zu Durchsuchungen im Bundesjustizministerium verteidigt.
Wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte, hat der verantwortliche Richter in einer ausführlichen Nichtabhilfeentscheidung ausgeführt, dass die von der Staatsanwaltschaft beantragte Durchsuchungsanordnung aus seiner Sicht rechtmäßig und damit auch verhältnismäßig gewesen sei.
Nun muss das Landgericht Osnabrück über die Beschwerde des Justizministeriums entscheiden. Wann das geschehen soll, sei noch nicht abzusehen, sagte eine Sprecherin des Landgerichts. Die Akten seien noch nicht eingegangen. Falls das Landgericht entscheiden sollte, dass der Durchsuchungsbeschluss nicht rechtens war, hätte diese Entscheidung jedoch keine weiteren Folgen. Damit sei auch noch nichts darüber gesagt, ob die bei der Durchsuchung sichergestellten Beweismittel für ein eventuelles Strafverfahren genutzt werden dürften oder nicht. «Das sind zwei verschiedene Dinge», sagte die Sprecherin.
Am 9. September waren das Justiz- sowie das Finanzministerium im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen die Geldwäsche-Zentralstelle des Zolls (FIU) von der Staatsanwaltschaft Osnabrück durchsucht worden. Das Amtsgericht Osnabrück hatte der Durchsuchungsanordnung damals stattgegeben.
Nach Angaben des Bundesjustizministeriums waren der Staatsanwaltschaft die Unterlagen bereits lange vorher angeboten worden. Die Staatsanwaltschaft stellt das betreffende Telefonat dagegen so dar, dass das Ministerium die Herausgabe der Unterlagen zunächst abgelehnt und auf «den großen Dienstweg» verwiesen habe. So habe man entschieden, Durchsuchungen in beiden Häusern zu beantragen. Weil der Chef der Osnabrücker Staatsanwaltschaft CDU-Mitglied ist, gab es auch Spekulationen über einen Wahlkampf-Hintergrund der Durchsuchung kurz vor der Bundestagswahl.
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH