Streit um Rettungskosten: Pilot muss weniger zahlen
13. Oktober 2021
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13. Oktober 2021
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Minden (dpa) - Im Streit um Rettungskosten für einen abgestürzten Drachenflieger haben sich Kläger und die Stadt Porta Westfalica auf einen Vergleich geeinigt.
Der Sportflieger muss mit 2750 Euro nur einen Teil der ursprünglich berechneten Kosten bezahlen, wie eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Minden in Nordrhein-Westfalen am Mittwoch mitteilte. Die Stadt kann innerhalb einer Woche von dem Vergleich noch zurücktreten (Az.: 3 K 3677/19).
In der mündlichen Verhandlung war deutlich geworden, dass die Stadt einzelne Posten auf der Rechnung mit 4150 Euro für die Rettung nur unzureichend begründet hatte. Ursprünglich war die Summe noch höher. Die Stadt hatte die Forderung bereits vor der Verhandlung reduziert.
Der Pilot des Drachenfliegers war im August 2016 im Wiehengebirge von Höhenrettern der Feuerwehr aus einem Baum gerettet worden. Er hatte sich gegen die Berechnung von Kosten gewehrt, da er keine Begründung erkennen konnte. So musste die Stadt einräumen, dass der Einsatz eines Löschfahrzeugs mit einer Besetzung von sechs Einsatzkräften wohl nicht nötig gewesen wäre. Dass er laut NRW-Feuerwehrgesetz als Betreiber eines Fluggerätes zur Zahlung von Rettungskosten verpflichtet ist, hatte der Pilot nicht bestritten.
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH