Jürgen Klopp kein Künstler im juristischen Sinne

13. Oktober 2021 ©
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Darmstadt/Rüsselsheim (dpa) - Fußballtrainer und Werbe-Ikone Jürgen Klopp (54) ist trotz aller Erfolge kein Künstler im juristischen Sinne.
Das hat das Sozialgericht Darmstadt im Streit zwischen der Deutschen Rentenversicherung und Klopp-Werbepartner Opel entschieden. Die Versicherung hatte von dem Autobauer für den Zeitraum 2011 bis 2015 die Nachzahlung von Beiträgen an die Künstlersozialkasse in sechsstelliger Höhe verlangt, weil der damalige Dortmund-Trainer Klopp in den Werbespots als Künstler aufgetreten sei. Das Gericht hat aber in dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden, dass prominente Trainer wie Profi-Sportler nach ihrem Hauptberuf eingestuft werden müssen. Die Tätigkeit als Testimonial (Markenbotschafter) sei nicht als Kunst anzusehen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
© dpa-infocom, dpa:211013-99-583996/3
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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