Stadt Kerpen zieht vor OVG

13. Oktober 2021 ©
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Köln/Kerpen (dpa/lnw) - Der Streit um die Räumung von Baumhäusern 2018 im Hambacher Forst geht in die nächste juristische Runde.
Anfang September hatte das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass die Räumung rechtswidrig war. Der Brandschutz sei nur vorgeschoben gewesen, so die Begründung. Gegen diese Entscheidung hat die Stadt Kerpen Rechtsmittel eingelegt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist am Montag nach Angaben eines Gerichtssprechers von Mittwoch eingegangen. Prüfen muss jetzt das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster. Sollte die Berufung zugelassen werden, kommt es zu einer mündlichen Verhandlung. Nach Angaben einer Sprecherin ist derzeit offen, wann die Entscheidung fällt.
Gegen die Räumung hatten die einstigen Baumhaus-Bewohner geklagt. Nach Ansicht der ersten Instanz hatte die Aktion der Entfernung von Braunkohlegegnern aus dem Hambacher Forst gedient. Die NRW-Landesregierung hatte die Stadt Kerpen und den Kreis Düren damals angewiesen, die Baumhäuser zu räumen, die Braunkohlegegner über mehrere Jahre hinweg errichtet hatten.
Dazu kam es im September 2018 mit Unterstützung eines massiven Polizeiaufgebots aus ganz Deutschland. Der Hambacher Forst, der am Rand des Braunkohletagebaus liegt, galt und gilt als Symbol der Auseinandersetzung zwischen Klimaschützern und der Kohlebranche.
© dpa-infocom, dpa:211013-99-579702/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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