Tausende Verfahren jährlich

12. Oktober 2021 ©
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Wiesbaden (dpa/lhe) - Streit mit dem Chef, Kündigung, unangemessene Vergütung oder unerwünschte Versetzung: Jährliche ziehen in ganz Hessen Tausende vor die Arbeitsgerichte, um für ihre Rechte als Beschäftigte oder Unternehmer zu streiten.
Alleine im ersten Halbjahr dieses Jahres waren nach Angaben des Justizministeriums fast 12.000 Urteils- oder Beschlussverfahren in erster Instanz anhängig.
Vor 75 Jahren öffneten in Deutschland die Arbeitsgerichte ihre Türen. Im neu geschaffenen Hessen nahmen zwischen 1. und 14. Oktober 1946 insgesamt zwölf dieser Gerichte und das Landesarbeitsgericht als Berufungsinstanz die Arbeit auf, noch bevor es in Deutschland kurz nach dem Zweiten Weltkrieg auch nur eine einzige demokratische Verfassung gab.
Mit dem Kontrollratsgesetz Nummer 21 gaben die Alliierten am 30. März 1946 den Startschuss für die Arbeitsgerichtsbarkeit im Nachkriegs-Deutschland. Von den einst zwölf Einrichtungen sind neben dem Landesarbeitsgericht heute noch sechs übrig, in Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Kassel, Offenbach und Wiesbaden. Kleine Gerichte wurden nach Angaben des Justizministeriums vor zehn Jahren aufgelöst.
«Die deutschen Arbeitsgerichte unterstehen, lediglich zum Zwecke ihrer Verwaltung, den deutschen Provinz- und Landesarbeitsbehörden. Diese Behörden dürfen auf Entscheidungen der Arbeitsgerichte keinerlei Einfluss nehmen und sie weder außer Kraft setzen noch abändern», legten die Alliierten im Kontrollratsgesetz die Unabhängigkeit der Gerichte fest. Abgelöst wurde diese Verordnung schließlich 1953 in der Bundesrepublik durch das Arbeitsgerichtsgesetz, das nun auch die Zuständigkeiten einer bereits im Grundgesetz verankerten dritten Instanz, dem Bundesarbeitsgericht, definierte.
«75 Jahre Arbeitsgerichtsbarkeit in Hessen bedeutet 75 Jahre Ausgleich zwischen den sozialen Grundrechten der Arbeitnehmer und den wirtschaftlichen Grundrechten der Arbeitgeber», würdigte unlängst Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) die Arbeit der Gerichte. Die Corona-Pandemie habe auch vor der Justiz nicht halt gemacht und die Mitarbeiter vor Herausforderungen gestellt. «Gerade in arbeitsrechtlichen Verfahren, die besonders dringlich sind, sind zeitnahe Entscheidungen für die Betroffenen unverzichtbar.»
Eine Auswirkung auf die Zahl der Urteils- und Beschlussverfahren hat die Pandemie bislang nicht. Die Zahl der Verfahren stieg von 2019 auf 2020 um knapp 1000 auf 29 722, teilte das Justizministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Am Landesarbeitsgericht als Berufungsinstanz sank sie um knapp 100 auf 2198 im vergangenen Jahr. «Wir hatten zum Beginn der Pandemie befürchtet, dass es einen Anstieg geben könnte, der ist bislang aber nicht eingetreten», sagte die Vizepräsidentin und Sprecherin des Landesarbeitsgerichtes, Charlotte Gieraths. Ob sich das noch auswirke, werde man sehen. Aber auch in anderen Bundesländern gebe es bislang keinen Anstieg.
Geht es nach Angaben des Justizministeriums vor den Gerichten meist um Kündigungen, Gehaltsfragen und Streitigkeiten zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern, so gibt es doch durchaus auch öffentlichkeitswirksame Fälle. So scheiterte unlängst die Bahn vor dem Arbeitsgericht und in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht mit dem Versuch, einen Streik der Lokführergewerkschaft GDL zu stoppen. Und auch der Skandal um die Frankfurter Arbeiterwohlfahrt (Awo) um überhöhte Gehälter und Luxusdienstwagen beschäftigte Arbeitsrichter. So scheiterte der frühere Geschäftsführer der Frankfurter Awo in einem Verfahren um seine fristlose Kündigung im vergangenen Jahr vor dem Arbeitsgericht Frankfurt.
© dpa-infocom, dpa:211012-99-564565/3
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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