Gericht entscheidet über Zweitverkauf von Wiesntischen
7. Oktober 2021
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7. Oktober 2021
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München (dpa) - Im Prozess um den Zweitverkauf von Plätzen auf dem Oktoberfest will das Landgericht München I heute (11.00 Uhr) eine Entscheidung verkünden.
Wirtin Antje Schneider von der Ochsenbraterei hat gegen ein Portal geklagt, das jetzt schon Plätze für 2022 anbietet. Wiesnwirte kämpfen seit Jahren gegen den Zweitverkauf von Platzreservierungen über Online-Händler.
Derartige Plattformen hätten niemals Reservierungen von ihr bekommen, erklärte Schneider, die als Chefin der Haberl Gastronomie in München mehrere Gaststätten betreibt. Sie gebe bewusst keinem Zwischenhändler Reservierungen, da es bei diesen nicht um einen Mehrwert für die Kunden gehe. Die Weitergabe mit Gewinnerzielungsabsicht sei in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen.
Der Online-Anbieter hingegen verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes von 2008 zu Bundesligakarten. Danach sei grundsätzlich der Erwerb von Dritten erlaubt. Er könne nur in Ausnahmefällen untersagt werden, wenn ein sogenannter Schleichbezug vorliege, nämlich wenn Personen zum Kartenkauf vorgeschickt würden mit dem Ziel, sie an den Händler weiterzuverkaufen, heißt es in einer Stellungnahme. Das sei aber hier nicht der Fall.
Zweitverkäufe von Wiesn-Plätzen auf verschiedenen Portalen sind Wirten und Stadt schon lange ein Dorn im Auge. Die Klage sei der richtige Schritt, sagte der Wirtschaftsreferent und Wiesnchef Clemens Baumgärtner (CSU). Auch Wiesnwirte-Sprecher Peter Inselkammer begrüßte die Klage. Für Kritik sorgen nicht zuletzt die hohen Preise.
Bei den Wirten müssen Gäste nur Verzehrgutscheine kaufen. Die Reservierung bleibt im Kern kostenfrei. Auf Plattformen kostet ein Platz dann aber ein Vielfaches der Gutscheine. Ob es 2022 eine Wiesn gibt, ist wegen der Corona-Pandemie noch nicht entschieden.
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH